Trauer um Altlandesbischof Johannes Friedrich

Sonnenuntergang am See
Bildrechte H. Gröschel-Pickel

Den Menschen zugewandt und ein ökumenischer Brückenbauer

Am 3. September 2025 verstarb Dr. Johannes Friedrich im Alter von 77 Jahren in Nürnberg. Von 1999 bis 2011 war er der Landesbischof der Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Um Dr. Johannes Friedrich trauern seine Frau Dorothea und die beiden Töchter mit Familien.

Landesbischof Christian Kopp würdigte dessen Wirken: „Johannes Friedrich hat vorgelebt, wie der christliche Glaube die Freiheit schenkt, das Leben gut zu gestalten. Für ihn war seine persönliche Beziehung zu Gott Antriebskraft für seine Arbeit. An Johannes Friedrich habe ich immer bewundert, wie liebevoll, zugewandt und zielorientiert er arbeitete. Er war ein ökumenischer Brückenbauer, der für eine Kirche mitten in der Welt eintrat.“
 
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern verdankt Friedrich viel. Das christlich-jüdische Gespräch lag ihm ebenso am Herzen wie der Dialog mit den Musliminnen und Muslimen. Friedrich trat ein gegen alle Formen von Extremismus und Antisemitismus und gehört zu den Gründern des Bündnisses für Toleranz Bayern. Viele Jahre engagierte er sich in der deutschen und bayerischen Bibelgesellschaft. Immer wieder betonte er, dass Verständigung und gegenseitiger Respekt zwischen den Religionen die Grundlage für Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Welt seien. Friedrich war theologisch fundiert, weltoffen und zugleich bodenständig – ein Bischof, der den Menschen zugewandt war und Brücken zu bauen verstand. Für sein Wirken erhielt Friedrich zahlreiche Auszeichnungen, darunter das Bundesverdienstkreuz am Bande und den Bayerischen Verdienstorden.

Bei der Trauerfeier am 12. September in der Lorenzkirche in Nürnberg, unter Anteilnahme zahlreicher Vertreter und Vertreterinnen von Politik, Gesellschaft und Kirche, wurden Leben und Dienst des Altlandesbischofs vielfach gewürdigt. Anschließend wurde Johannes Friedrich auf dem Johannisfriedhof beigesetzt.

(Quelle Text: ELKB Pressemitteilung v. 4.9.2025)