Kooperationsvertrag der Kirchengemeinden Gustenfelden und Regelsbach

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Seit dem 1. Juni 2017 arbeiten Gustenfelden und Regelsbach in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen.
Im Kooperationsvertrag heißt es in der Präambel: "Mit der Arbeitsgemeinschaft der beiden Gemeinden soll die gemeinsame Pfarrstelle und der gesamte Bestand nachhaltig gesichert werden. Die Glieder in den Gemeinden eint der Wunsch nach verlässlicher Seelsorge, Verkündigung und Begleitung durch eine/n Pfarrer/in. Zudem sollen vorhandene Gaben und freiwilliges Engagement gemeinsam besser genutzt und entfaltet werden."
Die Selbständigkeit  und Identität der Gemienden soll dabei geachtet sowie gewachsene Verbindungen und Beziehungen berücksichtigt werden.
Konkret soll es bespeilsweise zweimal im Jahr gemeinsame Kirchenvorstandssitzungen geben, der Gootesdienstplan wird abgestommt, es gibt (bereits seit 2015) einen gemeinsamen Gemeindebrief  ein gemeinsamer Homepage-Auftritt folgt. In der Gemeindeentwicklung werden Kindergottesdienst, Konfirmanden- und Jugendarbeit, Posaunenchor und Seniorenarbeit miteinander vernetzt.